Seit dem 14. Mai 2024 ist in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft, welches das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Diese Änderung dient der Umsetzung des EU-weiten Digital Services Act (DSA) und bringt hauptsächlich begriffliche Anpassungen mit sich. So wird beispielsweise der Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ ersetzt.
Zusätzlich zur Impressumsanpassung sollten Sie auch Ihre Datenschutzerklärung überprüfen. Falls dort auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) verwiesen wird, ist eine Aktualisierung auf das neue Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) erforderlich.
Um sicherzustellen, dass Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen, empfiehlt es sich, einen professionellen Impressum-Generator oder rechtlichen Beistand zu konsultieren. Dies hilft, potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Website rechtssicher zu gestalten.
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